Digitale Volumentomographie DVT
Modernste Technik für Diagnostik und Therapieplanung
Unsere hochmoderne, digitale Röntgenanlage liefert uns nicht nur herkömmliche Panoramaaufnahmen in hervorragender Qualität. Sie ermöglicht auch eine 3D-Darstellung der Bereiche des Schädels, die zu diagnostischen Zwecken oder bei der Planung komplexer Therapien wichtig sind.
Zusätzliche Sicherheit für Patienten und Arzt
Mit der DVT-Technik lassen sich wichtige, anatomische Strukturen exakt darstellen. So kann man bei einer Implantat-Planung die genauen Knochenverhältnisse bestimmen oder vor der Entfernung eines Weisheitszahnes die Lage wichtiger Nerven in der Nähe des Zahnes darstellen.
Die Kenntnis der genauen Situation führt zu einer höheren Sicherheit bei der Durchführung der Operation. Das bedeutet, das Risiko von Komplikationen wird reduziert.
DVT - sinnvoll bei kniffligen Fragen
Eine DVT-Untersuchung kann in vielen Bereichen im Zahn-Mund-Kieferbereich sinnvoll sein. Bricht ein Eckzahn nicht spontan durch und muss kieferorthopädisch eingestellt werden, ermittelt das DVT die genaue Lage.
Verschwinden nach einer Wurzelbehandlung die Beschwerden nicht, zeigt das DVT, ob vielleicht ein zusätzlicher Wurzelkanal behandelt werden muss.
Wird eine komplizierte Implantat-Versorgung nötig, ermöglicht das DVT eine exakte Planung.
Soll ein Weisheitszahn im Unterkiefer entfernt werden, der sehr nahe am Unterlippennerven liegt, reduziert das DVT das Verletzungsrisiko. Auch die genaue Ausdehnung und Lage von krankhaften Prozessen (Zysten, Knochenveränderungen) oder die Position von Fremdkörpern sind im DVT genau zu erkennen.
Viel Information bei wenig Röntgenstrahlung
Um eine 3D-Darstellung von knöchernen Strukturen des Schädels zu bekommen, war bisher eine Computertomographie (CT) erforderlich. Der große Vorteil des DVT gegenüber dem CT ist die deutlich geringere Strahlenbelastung des Patienten bei sehr ähnlicher Information.
Nicht im Leistungskatalog
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Eine DVT-Untersuchung wird dem Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Während Private Krankenversicherungen die Kosten in der Regel übernehmen, kann die Untersuchung nicht über die Versichertenkarte der GKV abgerechnet werden, da sie nicht in deren Leistungskatalog enthalten ist.