Ambulante Operationen
Chirurgische Eingriffe ohne Krankenhausaufenthalt

Durch unsere fachliche Qualifikation und die Ausstattung unserer Praxisklinik bieten wir unseren Patienten die Möglichkeit, Operationen ambulant durchzuführen und ersparen Ihnen so einen Aufenthalt im Krankenhaus. Unsere Eingriffsräume erfüllen alle Anforderungen, was Ausstattung und Hygiene betrifft. Ein Ruheraum mit zwei Betten ermöglicht eine postoperative Überwachung, sollte dies notwendig oder erwünscht sein.

Lokalanästhesie, Dämmerschlaf oder Narkose? Eine individuelle Entscheidung

Abhängig von Umfang und Art des Eingriffs gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Schmerz auszuschalten. Vor jeder Operation wählen wir im Gespräch mit Ihnen individuell das für Sie beste Verfahren aus. Wir informieren Sie über den genauen Ablauf und besprechen eventuell notwendige Voruntersuchungen. In aller Regel ist eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) völlig ausreichend, bei der wir mit einem sehr bewährten und außerordentlich gut verträglichen Wirkstoff arbeiten.

Bei einem Dämmerschlaf (Sedierung) schirmt der Narkosearzt den Patienten durch Gabe von beruhigenden Medikamenten vom operativen Geschehen ab. Dies kann bei sehr ängstlichen Patienten sinnvoll sein, um den Eingriff angenehmer zu machen. Er überwacht die Tätigkeit von Herz, Kreislauf und Atmung und kann mögliche Probleme frühzeitig vermeiden. Auch Patienten mit schwerwiegenden Grunderkrankungen können so sicher und entspannt durch die Operation begleitet werden.

Bei einer Vollnarkose (Intubationsnarkose, ITN) schläft der Patient so tief, dass Atmung und Reflexe ausgeschaltet sind. Unsere Narkoseärzte Dr. Stephan Bergunde und Dr. Gerhard Walter, mit denen wir schon seit vielen Jahren erfolgreich und vertrauensvoll zusammenarbeiten, sorgen mit ihrer großen ärztlichen Kompetenz und modernen Medikamenten für sichere Eingriffe in unserer Praxis.

Nach der Operation

Sie bekommen von uns eine Liste mit Verhaltensregeln und eine Notfallnummer, unter der Sie auch außerhalb der Sprechstunde einen der Ärzte erreichen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist bei Narkosen sehr begrenzt. Die Regelleistung ist in den meisten Fällen die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie). Bitte beachten Sie, dass Leistungen, die über eine örtliche Betäubung hinausgehen, dann privat in Rechnung gestellt werden. Ob in Ihrem Fall eine Narkose von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, klären wir mit Ihnen im Beratungsgespräch.